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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - L 29 AL 275/08   

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https://dejure.org/2009,11346
LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - L 29 AL 275/08 (https://dejure.org/2009,11346)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.07.2009 - L 29 AL 275/08 (https://dejure.org/2009,11346)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - L 29 AL 275/08 (https://dejure.org/2009,11346)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Allgemeine Vorausstezungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Insolvenzgeld; Auswirkungen einer Nichtbeachtung des Schriftformerfordernises für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf den Schutz von Arbeitnehmern bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2010, 60
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 255/02

    Kündigung - Insolvenz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - L 29 AL 275/08
    Während der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt S als vorläufiger Insolvenzverwalter noch Vertreter der Schuldnerin, der R GmbH, war, handelte er nach Insolvenzeröffnung als Partei kraft Amtes auf Grund einer eigenen Rechtsstellung im Interesse der Gläubiger (vgl. BAG - Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 255/02 - in BAGE 106, 183 m.w.N.).
  • EuGH, 15.05.2003 - C-160/01

    Mau

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - L 29 AL 275/08
    "...Zwar hat der EuGH am 15. Mai 2003 ( C-160/01, NJW 2003, 2371 ("M")) entschieden, dass Artikel 3 Abs. 2 und Artikel 4 Abs. 2 der Richtlinie des Europäischen Rates vom 20. Oktober 1980 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ( EWGRL 80/987) in der bis zum Inkrafttreten der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 (ABl. L 270) geltenden Fassung dahin auszulegen seien, dass sie einer Bestimmung nationalen Rechts entgegenstehen, in der der Zeitpunkt des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers als der Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und nicht als der Zeitpunkt der Einreichung dieses Antrags definiert wird.
  • BSG, 18.12.2003 - B 11 AL 27/03 R

    Konkursausfallgeld - maßgebendes Insolvenzereignis - Konkursausfallgeldzeitraum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - L 29 AL 275/08
    Ein solcher Schadensersatzanspruch könnte sich zum einen nicht gegen die Beklagte, sondern allein gegen die Bundesrepublik Deutschland richten und wäre zum anderen nicht vor den Sozialgerichten zu verfolgen (vgl. Urteil des BSG vom 18.12.2003 - B 11 AL 27/03 R - SozR 4-4100 § 141b Nr. 1 m.w.N. und Roeder in Niesel, SGB III, 3. Aufl. 2005, § 183 Rn. 7-12)....".
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2004 - 3 Sa 2065/03

    Auch bei der Kündigung im Insolvenzverfahren hat eine Prüfung der sozialen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - L 29 AL 275/08
    Dies verstößt aber gegen die Regelung des § 623 BGB, denn nach § 80 Insolvenzordnung rückt der Insolvenzverwalter in die Arbeitgeberstellung der Gemeinschuldnerin ein (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Mai 2004 - 3 Sa 2065/03 -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2005 - L 4 AL 15/03

    Insolvenzgeld - Insolvenzereignis - Insolvenzgeldzeitraum - Beendigung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - L 29 AL 275/08
    Der Senat verweist diesbezüglich auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. September 2005 (L 4 AL 15/03 - zitiert nach juris), in dem das LSG ausführt:.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2011 - L 18 AL 176/10

    Insolvenzgeld; Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Urteile; Prüfungspflicht für

    An dieser Entscheidung muss er sich auch dann festhalten lassen, wenn sie sich trotz eines zunächst vermeintlichen positiven Ergebnisses letztlich für ihn nachteilig erweist, dh er kann sich hiervon nicht zum Nachteil der Versichertengemeinschaft wieder lossagen (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Juli 2009, L 29 AL 275/08 - juris -).
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